Tierkörperbeseitigung
Tote Fundtiere auf öffentlichem Grund
Beim AWM gibt es einen Einsammeldienst für tote Fundtiere auf öffentlichem Grund (bis zur Größe eines Schäferhundes). Sollten Sie ein totes Tier auf öffentlichem Grund im Stadtgebiet München sehen, informieren Sie bitte den AWM unter:
Montag bis Donnerstag von 8 - 18 Uhr
Freitag von 8 - 16 Uhr
In den Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen (nur in Notfällen und bei schwierigen Bergungsmaßnahmen) informieren Sie bitte die Feuerwehr unter Telefon 112 oder die Polizei unter Telefon 110.
Unser AWM-Einsammeldienst ist nicht für die Einsammlung von illegalen Schlachtabfällen zuständig.
Tote Heimtiere
Tote Heimtiere müssen über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen können sie aber im eigenen Garten begraben, auf zugelassenen Tierfriedhöfen bestattet oder in Tierkrematorien eingeäschert werden.
Vergraben im eigenen Garten
Tierbesitzer können ihre toten Tiere, sofern diese nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt waren, auf dem eigenen Grund vergraben. Die toten Heimtiere müssen mit einer ausreichenden Erdschicht (mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube an) bedeckt sein. Das Vergraben in Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Plätze und Wege ist nicht erlaubt.
Kleintierfriedhof und Tierkrematorium
Der Kleintierfriedhof und das Krematorium Tiertrauer bieten einen tiergerechten und würdevollen letzten Weg für ein verstorbenes Haustier. Das Krematorium Tiertrauer im Tierheim München Riem unterstützt Tierbesitzer. Informationen unter www.tiertrauer.de
Informationen für Gewerbetreibende
Kontakt
80992 München