Tierkörperbeseitigung

Tote Fundtiere auf öffentlichem Grund
Beim AWM gibt es einen Einsammeldienst für tote Fundtiere auf öffentlichem Grund (bis zur Größe eines Schäferhundes). Sollten Sie ein totes Tier auf öffentlichem Grund im Stadtgebiet München sehen, informieren Sie bitte den AWM unter:
Der AWM-Einsammeldienst sammelt keine wild abgelagerten Abfälle aus illegaler Schlachtung ein. Hierfür ist der jeweilige Grundstückseigentümer (z.B. Baureferat-Straßenreinigung, Baureferat-Gartenbau, Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung) zuständig.
Kontakt
Kontakt bitte nach Möglichkeit per E-Mail.
Mo bis Do 8 - 18 Uhr
Fr 8 - 16 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten (nur in Notfällen und bei schwierigen Bergungsmaßnahmen) informieren Sie bitte die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Tote Heimtiere
Tote Heimtiere müssen über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen können sie aber im eigenen Garten begraben, auf zugelassenen Tierfriedhöfen bestattet (in München gibt es derzeit keinen) oder in Tierkrematorien eingeäschert werden.
Vergraben im eigenen Garten
Tierbesitzer können ihre toten Tiere, sofern diese nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt waren, auf dem eigenen Grund vergraben. Die toten Heimtiere müssen mit einer ausreichenden Erdschicht (mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube an) bedeckt sein. Das Vergraben in Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Plätze und Wege ist nicht erlaubt.
Tierkrematorium
Das Krematorium Tiertrauer im Tierheim München Riem unterstützt.