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Abfalllexikon

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Abfalllexikon

Leuchtstoffröhren, Neonröhren, UV-Röhren

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten kleine Mengen hochgiftiges Quecksilber und dürfen daher weder über die Restmülltonne noch über den Altglascontainer entsorgt werden.

Am Giftmobil und Wertstoffmobil können Sie jeweils bis zu 5, am Wertstoffhof maximal 50 Neonröhren und Energiesparlampen abgeben.

Giftmobil

Sie können beim Giftmobil Abfälle mit problematischen Inhaltsstoffen kostenlos abgeben.

 

Wertstoffmobil

Sie wollen Haushaltsgegenstände, Batterien, Energiesparlampen oder Elektrokleingeräte entsorgen?

Das Wertstoffmobil hält ganz in Ihrer Nähe …

 

Lightcycle

Auf der Internetseite vom Lightcycle finden Sie Firmen, die Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen annehmen