Infomaterialien für Gewerbebetriebe
Die auf dieser Seite gelisteten Infomaterialien sind für Gewerbebetreibende konzipiert.
Adressen von Sortier- und Verwertungsbetrieben
Mit folgenden Adressen und Ansprechpartnern möchten wir Gewerbebetriebe zum Thema Abfallwirtschaft informieren. Sie erhalten einen Überblick über Entsorgungs-, Verwertungs- und Behandlungsanlagen.
Sortier- und Verwertungsbetriebe
Medizinische Abfälle
Wie Sie Abfälle aus dem Gesundheitswesen richtig trennen, lagern und transportieren entnehmen Sie bitte der Entsorgungsliste für medizinische Abfälle der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Abfälle aus dem Gesundheitswesen richtig verpacken
Gebühren und Maße von Abfallbehältern
Informationsmaterial zu den Kosten
- Die Gebühren für Restmüll, Papier und Bio im Einzelnen
- Die Gebühren für das Komplettangebot 3-Tonnen-System
- Die Maße unserer Abfallbehälter
Für die Abholung größerer Abfallmengen können Sie unseren Containerdienst beauftragen. Die Abfälle werden dann in kundeneigenen (Press-)Containern oder in Containern des Abfallwirtschaftsbetriebes transportiert und entsorgt – auf Abruf oder nach einem festen Turnus.
Entsorgung von Veranstaltungen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) findet zusammen mit Ihnen die passende Lösung zur Entsorgung ihres Festes, stellt die benötigten Behälter auf und übernimmt die Leerung. Als kommunaler Dienstleister entsorgt der AWM nicht nur Veranstaltungen wie das Oktoberfest, Dulten, Christkindlmärkte, Maifeste und Straßenfeste, sondern auch Sportevents und alle kleinen Feste in unserer Stadt.
Die Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zielt darauf ab, durch eine weitgehende Getrennthaltung der Abfälle am Entstehungsort die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sicherzustellen. Die Bundesregierung hat zum 01.08.2017 die Änderung der Gewerbeabfallverordnung in Kraft gesetzt. Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung wird die in § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte Abfallhierarchie auch auf gewerbliche Siedlungs- und Bauabfälle übertragen.
Die Gewerbeabfallverordnung als pdf-Datei
Asbest und künstliche Mineralfaser
Vorgaben und Entsorgungsmöglichkeiten in der Stadt München und im Landkreis München
Müllräume- und Behälterstandplätze
Planungsrichtlinien zum Einrichten eines Müllraumes bzw. eines Müllbehälterstandplatzes
Flyer Unterflurcontainer Platz sparen mit Müllbehältern unter der Erdoberfläche
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Für Gewerbebetriebe und Öffentliche Auftraggeber
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat der Öffentlich Rechtliche Entsorger (ÖRE) auf seinen Sammelstellen allein solche Geräte unentgeltlich zu sammeln, die von privaten Haushalten stammen. Als private Haushalte gelten neben den tatsächlichen Privathaushalten auch sonstige Herkunftsbereiche, beispielsweise Gewerbebetriebe und Öffentliche Auftraggeber, bei denen Altgeräte anfallen, die von der Beschaffenheit und Menge mit den in Privathaushalten an-fallenden Altgeräten vergleichbar sind. Demzufolge sind Geräte, die nach Zahl und/oder Art nicht mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind von der Anlieferung auf den Wertstoffhöfen und am Entsorgungspark Freimann ausgeschlossen.