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Hochkontrast-AnsichtInfo-Center

Adressen von Sortier- und Verwertungsbetrieben

Mit folgenden Adressen und Ansprech­partnern möchten wir Gewerbe­betriebe zum Thema Abfall­wirtschaft informieren. Sie erhalten einen Über­blick über Ent­sorgungs-, Verwertungs- und Behandlungs­anlagen.

Sortier- und Verwertungs­betriebe

Medizinische Abfälle

Wie Sie Abfälle aus dem Gesundheitswesen richtig trennen, lagern und transportieren entnehmen Sie bitte der Entsorgungsliste für medizinische Abfälle der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Abfälle aus dem Gesundheitswesen richtig verpacken

Gebühren und Maße von Abfallbehältern

Informations­material zu den Kosten

  • Die Gebühren für Rest­müll, Papier und Bio im Einzelnen
  • Die Gebühren für das Komplett­angebot 3-Tonnen-System
  • Die Maße unserer Abfallbehälter

Für die Ab­holung größerer Abfall­mengen können Sie unseren Container­dienst be­auftragen. Die Abfälle werden dann in kunden­eigenen (Press-)Containern oder in Containern des Abfallwirtschafts­betriebes transportiert und entsorgt – auf Abruf oder nach einem festen Turnus.

Infoblatt Gebühren

Entsorgung von Veranstaltungen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) findet zusammen mit Ihnen die passende Lösung zur Ent­sorgung ihres Festes, stellt die be­nötigten Behälter auf und über­nimmt die Leerung. Als kommunaler Dienst­leister entsorgt der AWM nicht nur Veran­staltungen wie das Oktober­fest, Dulten, Christkindl­märkte, Maifeste und Straßen­feste, sondern auch Sport­events und alle kleinen Feste in unserer Stadt.

Entsorgung von Veranstaltungen

Die Gewerbeabfall­verordnung

Die Gewerbeabfall­verordung

Die Gewerbeabfall­verordnung (GewAbfV) zielt darauf ab, durch eine weit­gehende Getrennt­haltung der Abfälle am Entstehungs­ort die umwelt­verträgliche Ver­wertung und Be­seitigung von gewerb­lichen Siedlungs­abfällen sicher­zustellen. Die Bundes­regierung hat zum 01.08.2017 die Änderung der Gewerbe­abfallverordnung in Kraft gesetzt. Mit der Novellierung der Gewerbe­abfallverordnung wird die in § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte Abfall­hierarchie auch auf gewerbliche Siedlungs- und Bau­abfälle übertragen.

Die Gewerbeabfallverordnung als pdf-Datei

Müllräume- und Behälterstandplätze

Planungsrichtlinien zum Einrichten eines Müllraumes bzw. eines Müllbehälterstandplatzes

Flyer Unterflurcontainer  Platz sparen mit Müllbehältern unter der Erdoberfläche

Informationen zum Elektro- und Elektronik­gerätegesetz

Für Gewerbe­betriebe und Öffentliche Auftrag­geber

Nach dem Elektro- und Elektronik­gerätegesetz (ElektroG) hat der Öffentlich Rechtliche Ent­sorger (ÖRE) auf seinen Sammel­stellen allein solche Geräte unent­geltlich zu sammeln, die von privaten Haus­halten stammen. Als private Haus­halte gelten neben den tatsächlichen Privat­haushalten auch sonstige Herkunfts­bereiche, beispiels­weise Gewerbe­betriebe und Öffentliche Auftrag­geber, bei denen Alt­geräte anfallen, die von der Beschaffen­heit und Menge mit den in Privat­haushalten an-fallenden Alt­geräten vergleichbar sind. Dem­zufolge sind Geräte, die nach Zahl und/oder Art nicht mit Geräten aus privaten Haus­halten ver­gleichbar sind von der An­lieferung auf den Wertstoff­höfen und am Entsorgungs­park Freimann ausgeschlossen.