Tipps zum Vermeiden von Abfällen
Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist es das sinnvollste, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Denn Abfallvermeidung (altmodisch für Zero Waste) spart Ressorucen, kann Kosten einsparen und ist gut für ein nachhaltiges Image Ihres Unternehmens.
Allgemeine Tipps
Bei Neubeschaffungen (EDV-Ausrüstung, Möbel etc. aber auch Produktionsmittel):
- Kaufen und verwenden Sie langlebige und reparaturfreundliche Produkte. Lassen Sie defekte Geräte, Maschinen und Gebrauchsgegenstände reparieren. Bevor Sie Gebrauchsfähiges oder gering Reparaturbedüftiges wegwerfen, verkaufen oder verschenken Sie es (z. B. kostenlose Abgabe gegen Selbstabholung).
- Kaufen und verwenden Sie möglichst Produkte aus recyceltem oder recycelbarem Material.
- Überprüfen Sie Ihre Arbeitsmaterialien auf den Gehalt an umweltgefährdenden Stoffen, wie Schwermetalle (Chrom, Cadmium, Blei), Lösemittel oder chlorierte Kohlenwasserstoffe. Meistens gibt es Produkte mit weniger problematischen Inhaltsstoffen.
- Bevorzugen Sie Produkte mit Umweltzeichen (z. B. "Blauer Engel").
- Toner- oder Farbkartuschen von Druckern und Kopierern sollten nachfüllbar sein.
Möbel be- und entsorgen
Ihre Firma will/muss gebrauchte Möbel sinnvoll "entsorgen"? Ihre Einrichtung würde kostenlose Möbel gut gebrauchen können? Über WeiterGeben.org können Sie Kontakt zu Interessenten aufnehmen, die Ihre gebrauchten Möbel gerne haben würden.
Tipps zu Verpackungen
Verpackungsabfälle zu recyceln, ist nur die zweitbeste Lösung. Die beste ist, Verpackungen zu reduzieren oder ganz auf sie zu verzichten. Denn was nicht hergestellt wird, verursacht auch keine Entsorgungsprobleme. Außerdem verschlechtert sich die Produktqualität durch Recycling, weshalb die Wiederverwertung nur ein Umweg zur nächsten Müllverbrennungsanlage ist. Auch der Aufwand, der für Wertstofftransport und Recycling betrieben wird, ist nicht immer ökologisch und ökonomisch vertretbar.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der vom Bundesgesetzgeber erlassenen Verpackungsverordnung. Vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten die Rückgabe für Verpackungen, zum Beispiel die sofortige Rückgabe von Transportverpackungen in gleicher Art und Menge.
- Abfallvermeidung fängt bereits beim Einkauf an. Fragen Sie bei Ihren Händlern und Lieferanten nach Mehrwegverpackungssystemen. Fordern und benutzen Sie Euro-Mehrwegpaletten statt Einwegpaletten.
- Bevorzugen Sie Mehrwegsysteme und Großgebinde statt einzeln Verpacktem. Kaufen Sie Wasch- und Reinigungsmittel in nachfüllbaren Mehrweg-Kanistern.
- Umverpackungen sind überflüssig. Fordern Sie schon beim Einkauf von Ihren Zulieferfirmen und Produzenten Produkte ohne Umverpackung an. Falls dies nicht möglich ist, geben Sie Umverpackungen konsequent zurück.
- Für Kantine und Gastronomie: Einweg-Portionspackungen (Butter, Zucker, Marmelade, Ketchup etc.) sollten durch Spender zur Selbstbedienung oder Portionen aus Großpackungen ersetzt werden.
- Rücknahmesysteme für Verpackungen
Tipps für Arzt und Krankenhaus
- Verwenden Sie nach Möglichkeit keine Wegwerfartikel, sondern Produkte, die Sie mehrfach nutzen können, zum Beispiel Nierenschalen, Scheren, Pinzetten und Skalpelle, die nach Gebrauch sterilisiert werden.
- Bevorzugen Sie für Ihre Patientenliegen waschbare Unterlagen aus Stoff oder Produkte aus Umweltpapier.
- Empfehlen Sie das Wickeln von Babys mit Stoffwindeln und verwenden Sie diese auch im Klinikbereich.
- Ersetzen Sie PVC-Artikel (zum Beispiel Beutel, Schläuche und Handschuhe) durch Produkte aus PE (Polyethylen) oder anderen, weniger umweltschädlichen Materialien.
- Kaufen Sie digitale Temperaturmeßgeräte statt Quecksilberthermometer
- Bestellen Sie Medikamente, die Sie in größeren Mengen brauchen, in Großgebinden.
- Nehmen Sie nur Ärztemuster an, die Sie im Routinebetrieb benötigen.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Medikamente auf Haltbarkeit. Brauchen Sie zuerst Ihre Altbestände auf.
In armen Ländern sind viele intakte Geräte und medizinische Artikel, die hierzulande ausgemustert werden, Mangelware. "Abfälle" dieser Art können oft einer sinnvollen Weiterverwendung zugeführt werden.
Tipps für für Handwerks- und Baustoffbetriebe
Die Münchner Firma Material24 hat eine Online-Plattform für Handwerksbetriebe entwickelt, mit der übrig gebliebene Materialien, bei Folgeaufträgen weiter verwendet werden können. Auch Produkte, die nicht mehr hergestellt werden oder lange Lieferzeiten hätten, können so zwischen Handwerksbetrieben sinnvoll veräußert werden.
Großveranstaltungen, Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Großveranstaltungen in München müssen vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden. Andere Sondernutzungen im öffentlichen Raum (z. B. Tombola) müssen vom Baureferat genehmigt werden. Bei allen Veranstaltungen und Nutzungen von öffentlichen bzw. städtischen Grundstücken und Flächen sind abfallrechtliche Vorgaben zu beachten:
Abfallvermeidung: Das Münchner Einwegverbot
Laut Gesetz (KrW-/AbfG und BayAbfG) hat die Vermeidung von Abfällen Priorität. Auch die städtische Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung § 4, Abs. 8 (PDF-Datei) schreibt pfandpflichtige, wiederverwertbare Verpackungen und Behältnisse vor. Diese Pflicht gilt auch für alle Verkaufsflächen, die im Eigentum der Stadt stehen.
Abfallverwertung: Die Trennpflicht
Abfälle, die nicht vermieden werden können, sind laut KrW-/AbfG zu verwerten. Der Gewerbeabfallbesitzer ist zur Trennung der Abfälle verpflichtet. Die Abfalltrennung ist in § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 8 der Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung geregelt.
Speiseabfälle mit Bestandteilen tierischer Herkunft (Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse z. B. zubereitetes Fleisch, Eier, Milch) fallen unter das Tierkörperbeseitigungsgesetz.
Hier finden Sie Informationen zur Speiseabfallentsorgung in München.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Durchführung von Großveranstaltungen in München.
Geltendes Recht und Ausnahmen
Die oben genannten Vorschriften sind in jedem Fall geltendes Recht, das auch ohne ausdrücklichen Erlaubnisbescheid (z. B. für Veranstaltungen unter der Genehmigungsgrenze) beachtet werden muss. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld belegt werden kann.
Im Einzelfall (wenn die Erfüllung der Vorgaben unmöglich oder unzumutbar ist und die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Entsorgung sowie das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden) kann der Veranstalter vom Abfallwirtschaftsbetrieb von der Einhaltung einzelner Vorschriften befreit werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Bei der Prüfung der Anträge wird derselbe strenge Maßstab angelegt, der sich zum Beispiel auch beim Oktoberfest bewährt hat.